Erst die Berufsorganisation hat viele Selbsthilfemaßnahmen und Leistungen für das Konditorenhandwerk überhaupt ermöglicht. So ist die Berufsorganisation im Konditorenhandwerk
Selbständige
Konditormeister/innen können sich in einem Bezirk zu einer Konditoreninnung
zusammenschließen. Die Bildung einer Innung - ebenso wie die Mitgliedschaft
in ihr - ist freiwillig.
Die Konditoreninnung wird ehrenamtlich von einem bzw. einer Obermeisterin geführt, der/die durch die der Konditoreninnung angehörenden Konditormeister/innen gewählt wird.
Der Landesinnungsverband ist der Zusammenschluß der Konditoreninnungen des betreffenden Landes bzw. der Region.
Jedem Landesinnungsverband steht ein gewählter und ehrenamtlich tätiger Konditormeister vor: der Landesinnungsmeister.
Der Bundesinnungsverband ist die Spitzenorganisation des Konditorenhandwerks. Der Deutsche Konditorenbund (BIV) ist der Zusammenschluß der Landesinnungsverbände des Konditorenhandwerks. Oberstes Verbandsorgan ist der Vorstand: Diesem gehören der Präsident, der Vizepräsident und fünf Vertreter der angeschlossenen Landesinnungsverbände an.