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Ausbildung & Beruf

Meisterausbildung

Nach dem Abschluss der Ausbildung zum Konditor/in gibt es viele Möglichkeiten, beruflich weiterzukommen.

Mit der Ausbildung zur Konditormeisterin oder zum Konditormeister steigen die Aussichten auf eine leitende Position. Auch wer sich selbständig machen möchte, braucht die Meisterprüfung, die ebenfalls zur Ausbildung berechtigt.

Die Meisterprüfung ist eine staatliche Prüfung, die nach den Vorschriften der §§ 45 ff bzw. §§ 51a ff der Handwerksordnung und der hierzu erlassenen Verordnungen abgenommen wird.

Die Vorbereitung auf die Meisterprüfung erfolgt in eigens dazu eingerichteten Meistervorbereitungslehrgängen, die bsplsw. von den Bildungseinrichtungen der Handwerkskammern und den → Fachschulen im Konditorenhandwerk angeboten werden.

→ Zulassung zur Meisterprüfung ∨ ∧

→ Inhalte der Meisterprüfung ∨ ∧

→ Rechtliche Grundlagen ∨ ∧

Meister-BAföG

Das "Meister-BAföG" unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses.

Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung im Konditorenhandwerk, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird. Sei es Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht. Eine Altergrenze besteht nicht.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMbF) hat auf einer eigenen Internetseite alle Informationen rund um das Thema "MeisterBAföG" zusammengestellt: → www.meister-bafoeg.info

Konditorei & Café suchen
Sie suchen Ihre Lieblingskonditorei? Hier finden Sie die Konditorei-Café Betriebe der Konditoreninnungen.
Nachwuchs - Flyer
Hier können die Infos zu den beiden Berufen als PDF-Datei gelesen werden.