DIE 13 LANDESINNUNGS-VERBÄNDE IM DEUTSCHEN KONDITORENBUND
Der Landesinnungsverband ist der Zusammenschluß der Konditoreninnungen aus der jeweiligen Region.
Er ist die Schnittstelle zu allen Landesinstitutionen für die jeweils angeschlossenen Konditoreninnungen und Konditorei-Café Betrieben.
Dabei vertritt er auf dem Fachgebiet des Konditorenhandwerks die wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder und unterstützt sie bei den gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben.
DIE KONDITORENINNUNGEN IM DEUTSCHEN KONDITORENBUND.
Den Mitgliedern bietet der Landesinnungsverband ein auf das Konditorenhandwerk zugeschnittenes umfassendes Informations- und Beratungsangebot. Er vertritt die Interessen seiner Betriebe in Tarifverhandlungen und vereinbart landesweite Tarifverträge. Der Landesinnungsverband regelt die Inhalte des Lehrlings- und Gesellenprüfungswesens, unterstützt die Aus- und Weiterbildung und leistet Öffentlichkeitsarbeit für das regionale Konditorenhandwerk.
Dem Landesinnungsverband steht ein von der Mitgliederversammlung gewählter ehrenamtlicher Vorstand vor.
Sie bilden die regionale Interessenvertretung des Konditorenhandwerks und unterstützen mit einer Vielzahl von Aufgaben und Funktionen die Konditorei-Café Betriebe. Hervorgegangen sind die Innungen aus Zünften, die auf eine alte Tradition zurückblicken können.
Die Konditoreninnung ist Ansprechpartner vor Ort für die Interessenvertretung der Konditorei-Café Betriebe und bei der Kooperation mit Behörden und Ämtern.
Die Bildung einer Innung ist freiwillig - ebenso die Mitgliedschaft in ihr. Dabei stellt die Konditoreninnung den Zusammenschluss selbständiger Konditormeister eines Bezirkes dar.
Die Aufgaben und Funktionen einer Innung sind in der Handwerksordnung festgelegt. Die Konditoreninnung regelt unter anderem das Lehrlings- und Gesellenprüfungswesen. Sie unterstützt die Aus- und Weiterbildung und fördert damit die handwerkliche Qualifikation der Meister, Gesellen und Lehrlinge im Konditorenhandwerk.
Der Obermeister führt die Innung ehrenamtlich und wird durch die Konditormeister gewählt, die der Konditoreninnung angehören.