DIE ZWEI BERUFE  ·  DOWNLOAD&FUN

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Keine Paragrafenreiter!

Auch im Konditorenhandwerk kommt eine Ausbildung nicht ohne Regelungen aus. Aber keine Sorge: Dafür brauchst Du kein Jurastudium.

Die für die Ausbildung geltende Ausbildungsordnung ist für Dich und den Ausbildungsbetrieb nur von Vorteil. Sie sorgt dafür, dass:

  • die Qualität der beiden Ausbildungsberufe hoch bleibt,

  • die Ausbildungsinhalte in allen Betrieben gleich sind,

  • Du genau weisst, wann was auf Dich zukommt und

  • was von Dir erwartet wird.

Wenn Du also schon jetzt einen Blick auf die Ausbildungsordnung werfen willst, dann bist Du nachher garantiert schlauer.

Konditoreifachverkäufer/in

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk/zur Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk - Schwerpunkt Konditorei → mehr...

 

Konditor/in

Verordnung über die Berufsausbildung zum Konditor/zur Konditorin → mehr...